Betreutes Einzelwohnen

Aufnahmebedingungen Aufnahmebedingungen


Eine eigene Wohnung muss bereits vorhanden sein.

Ein psychiatrisches Attest muss vorliegen.

Nach SGB XII und § 27 SGB XIII ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen.

Wichtig für eine Aufnahme ist ein Beratungsgespräch.

Die Eltern (die Mutter, der Vater) erklären sich damit einverstanden, individuelle Ziele und Vereinbarungen festzulegen sowie einen Betreuungsvertrag abzuschließen.