Betreutes Einzelwohnen

Aufnahmebedingungen Aufnahmebedingungen


Nach telefonischer oder schriftlicher Kontaktaufnahme findet ein unverbindliches Informations- und Beratungsgespräch statt. Auf Wunsch stellen wir den Erstkontakt her.

Eine eigene Wohnung sollte vorhanden sein.

In den meisten Fällen ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger zu stellen (eventuell auch mit Hilfe der BEW-Betreuer). Darüber hinaus benötigen wir ein     psychiatrisches Attest.

Der Klient, die Klientin erklärt sich damit einverstanden, individuelle Ziele und Vereinbarungen festzulegen sowie einen Betreuungsvertrag abzuschließen.