Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine neuen Klient*innen aufnehmen!
Profil 
Schwangerschaft und Geburt sowie die Erziehung eines Kindes können psychisch kranke Eltern schwer belasten und die gesunde Entwicklung des Kindes beeinträchtigen.
Unser Angebot richtet sich an psychisch kranke oder von psychischer Erkrankung bedrohte Mütter/Väter mit ihren Kindern, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung benötigen.
Das Ziel: eine gesunde Entwicklung für das Kind mit seinen Eltern 
Diese Form des Betreuten Einzelwohnens will dazu beitragen,
- psychisch erkrankte Eltern psychisch zu stabilisieren und sie darin zu unterstützen, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu führen.
- die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern.
- eine gesunde Entwicklung des Kindes zu fördern.
- Aufenthalte in der Psychiatrie durch das Schaffen eines tragfähigen sozialen Netzwerks zu vermeiden.
- Selbstbewusstsein, Beziehungs- und Kontaktfähigkeit der Eltern zu stärken.
Profil 
Die Arbeit mit jungen Menschen verstehen wir als Unterstützung, Erziehungsdefizite auszugleichen, als Hilfe zur Mündigkeit und als Dienstleistung am jungen Menschen.
Die sozialtherapeutische Betreuungsarbeit orientiert sich an der psychischen Struktur der Klienten/innen, an ihren persönlichen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Problemen.
Die Betreuungsleistung ist flexibel gestaltet und passt sich dem Verlauf der Eingliederung an.
Betreutes Einzelwohnen bietet sich besonders als ein Instrument der Prävention, aber auch als Übergangsmaßnahme an.
Das Ziel: selbstständig, unabhängig leben können 
Mit dem Angebot des Betreuten Einzelwohnens möchten wir
- junge Menschen unterstützen, ein selbstständiges und unabhängiges Leben innerhalb der Gesellschaft führen zu können.
- dabei helfen, unnötig lange stationäre Aufenthalte für junge Menschen zu vermeiden und den Erhalt ihrer eigenen Wohnung zu sichern.
Profil 
Eine gesetzliche Betreuung wird erforderlich, wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr eigenverantwortlich und in vollem Umfang regeln kann.
Das Betreuungsgericht bestellt dann für bestimmte Aufgabenkreise wie zum Beispiel für die Verwaltung des Einkommens und Vermögens oder die Sorge für die Gesundheit einen „gesetzlichen Betreuer“.
Gemäß der Satzung des Vereins führen hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Gesellschaft für psychische Gesundheit e. V. seit 1993 gesetzliche Betreuungen für Volljährige. Darüber hinaus übernimmt der Betreuungsverein auch Querschnittsaufgaben im Sinne des § 1908f BGB.
Das Ziel: die rechtliche Betreuung, wenn möglich, überflüssig machen
Das berufliche Handeln in der Betreuungsführung orientiert sich am Leitbild des Vereins und den rechtlichen Vorgaben.
Wir sind letztlich bestrebt, die rechtliche Betreuung überflüssig zu machen. Das Wohl und der Wille der Betreuten stehen im Mittelpunkt; eine tragfähige, persönliche Beziehung aufzubauen, spielt eine zentrale Rolle.
Region Oberbayern:
Jahresveranstaltungsprogramm I. Halbjahr 2023